Truxima jetzt auch mit FDA-Zulassung

Die US-Arzneimittelbehörde FDA hat nun mit Truxima (Celltrion) das erste Biosimilar für Rituximab in Amerika zugelassen. Die Zulassung erfolgt für Erwachsene mit einem CD20-positiven Non-Hodgkin-Lymphom in Mono- oder Kombinationstherapie. Truxima ist ein Nachbau von Rituximab, nach dem das Patent von Rituximab von Roche abgelaufen war. In Europa war Truxima durch die EMA bereits zugelassen.

Makrophagen – next Big Thing ?

In den USA laufen ersten Studien, in der Bekämpfung von Non-Hodgkin-Lymphomen mit Makrophagen. Makrophagen sind Teil der Immunabwehr des Körpers und werden als sogenannte Fresszellen bezeichnet. Gesunde Zellen tragen auf ihrer Oberfläche das Zellmerkmal CD47, um den Makrophagen zu signalisieren, dass sie gesund sind. Ein Verlust von CD47 signalisiert den Makrophagen im Körper, dass sie tätig werden sollen.

An der Standford Universität hat ein Team um Irving Weissman jetzt einen Antikörper Hu5F9-G4 entwickelt, der bei Tumorzellen an CD47 bindet und somit die Vernichtung der Krebszelle einleiten soll.

Erste Ergebnisse einer Phase 1-Studie (New England Journal of Medicine 2018; 379: 1711-1721) sind viel versprechend. In der Studie sind aktuell 22 Patienten mit einem Non-Hodgkin-Lymphom (15 Patienten DLBCL und 7 Patienten mit einem follikulären Lymphom), die als austherapiert galten. Behandelt wurden die Patienten mit Hu5F9-G4 + Rituximab.

Die Verträglich der Behandlung war gut – am häufigsten trat durch den beschleunigten Abbau der Erythrozyten durch die Makrophagen eine Anämie auf. 6 der 15 Patienten mit einem DLBCL erreichten eine Remission, von den 7 Patienten mit einem follikulären Lymphom (FL) erreichten 5 eine Remission, die bei 3 Patienten komplett war. Nach median 6 Monaten waren die Remission bei 10 der 11 Patienten noch anhaltend.

5F9 wird derzeit in 6 klinischen Studien bei Patienten mit soliden Tumoren, akuter myeloischer Leukämie, Non-Hodgkin-Lymphom, Ovarialkarzinom und kolorektalem Karzinom untersucht.

Quelle: https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/98911/Checkpoint-Inhibitor-macht-Makrophagen-Appetit-auf-Non-Hodgkin-Lymphom

Deutsche Leukämie- und Lymphom-Hilfe lädt zum ersten regionalen Patiententag am UKSH in Kiel

Die Deutsche Leukämie- und Lymphom-Hilfe e.V. (DLH) lädt am Sonnabend, 17. November 2018, von 10 bis 16.30 Uhr in Kooperation mit dem Universitätsklinikum Schleswig-Holstein (UKSH) zum ersten regionalen Patiententag nach Kiel ein. Das Vortragsprogramm richtet sich an Erwachsene mit Leukämien und Lymphomen, ihre Angehörigen, Interessierte sowie Pflegepersonal und Ärzte. Die Veranstaltung findet im Karl-Lennert-Krebscentrum Nord, Feldstraße 21, 24105 Kiel, statt. Der Eintritt ist kostenlos, eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Weiterlesen

VR-CAP bietet beim Mantelzell-Lymphom eine bessere Prognose als R-CHOP (LYM-3002-Studie)

Die Phase-III-Studie LYM-3002 untersucht gerade das Schema VR-CAP (Bortezomib, Rituximab, Cyclophosphamid, Doxorubicin und Prednison) gegen den aktuellen Standard R-CHOP (Rituximab plus Cyclophosphamid, Vincristin, Doxorubicin und Prednison) beim Mantelzell-Lymphom in der Ersttherapie.

In die Studie sind 487 Patienten mit neu diagnostiziertem Mantelzell-Lymphom (MCL) eingeschlossen. Innerhalb der Studie erhielten 243 Patienten VR-CAP, 244 erhielten R-CHOP; bei 229 bzw. 228 Patienten konnte das Ansprechen evaluiert werden.

Beim VR-CAP wird lediglich Vincristin gegen Bortezomib ausgetauscht, es bietet aber laut aktuellen Studien-Ergebnissen eine bessere Prognose als R-CHOP in der Erstlinentherapie des Mantelzell-Lymphoms (MCL).

Innerhalb der LYM-3002-Studie lieferte VR-CAP eine Verbesserung von 59% beim progressionsfreien Überleben (PFS) gegenüber R-CHOP. Eine komplette Remission (CR) erreichten unter VR-CAP 72% der Patienten und bei R-CHOP 59% der Patienten. Das mediane progressionsfreie Überleben lag bei VR-CAP bei 40,9 Monaten und in der Kohorte mit R-CHOP bei 19,8 Monaten.

Quelle: https://www.univadis.de/viewarticle/mcl-vr-cap-vs-r-chop-als-erstlinie-liefert-tiefes-anhaltendes-ansprechen-491057

franz. Studie – Bio-Nahrungsmittel können vor Krebs schützen

Auch wenn es am Ende kaum jemand verwundert, da das Immunsystem fest verbunden mit einer gesunden Ernährung ist, kam jetzt eine französische Studie zu dem Ergebnis, das Menschen die häufiger biologisch angebaute Produkte verzehren, in den Folgejahren seltener an Krebs erkranken. Im Vergleich zu Bio-Produkten (6,5 %) enthalten konventionell angebaute Lebensmittelproben bis zu 44% Rückstände von Pestiziden, darunter auch häufig vom im Krebsverdacht stehenden Glyphosat. Eine randomisierte Studie aus Neuseeland ergänzt dazu, dass der Umstieg auf Bio-Lebensmittel bereits nach 7 Tagen die Pestizidkonzentration im Körper um 90 % senken kann (Environmental Research 2014; 132: 105–11).

Die Internationale Agentur für Krebsforschung (IARC) stuft bestimmte Pestizide als wahrscheinlich krebserregend ein, darunter Malathion, Diazinon, Tetrachlorvinphos und Glyphosat.

An der vom französischen Forschungsinstitut INSERM durchgeführten Studie nahmen seit dem Jahr 2009 insgesamt 68.946 Franzosen im mittleren Alter von 44,2 Jahren teil. In einem Fragebogen wurde intensiv die Ernährungsweise beobachtet und dokumentiert. In der Nachbeobachtungszeit der Studie von 4,5 Jahren kam es zu 1.340 Krebserkrankungen, wobei sich eine niedrigere Krebsrate bei den Einkäufern von Bio-Produkten zeigte. Bei den Lymphomen war der Unterschiedlich sehr deutlich, bei den Bio-Konsumenten trat einen Lymphom zu 75% seltener auf, als in der Kohorte mit der normalen Ernährungsweise.

Quellen:
JAMA Internal Medicine (2018; doi: 10.1001/jamainternmed.2018.4357)
Ärzteblatt: Bio-Lebensmittel können vor Krebs schützen

AFM11 Studie nach Komplikationen vorerst gestoppt

Nach Komplikationen wurde die Studie mit dem Antikörper AFM11 vorerst gestoppt. In der Zulassungsstudie (Phase-1) des CD19-Antikörpers AFM11 kam es zu zwei ernsthaften Komplikationen beim Einsatz in der Behandlung von Non-Hodgkin-Lymphomen und bei der Akute Lymphatische Leukämie (ALL) zu einem Todesfall.

In beiden Studien-Armen sind aktuell 33 Patienten eingeschlossen.

Die in Heidelberg ansässige Firma Affimed weist darauf hin, dass alle Studienpakete ohne Aktivierung von T-Zellen nicht betroffen sein dürften. Das gilt insbesondere für den Phase II-Kandidaten AFM13, der NK-Zellen statt T-Zellen aktiviert.

Quelle: http://www.pharmatimes.com/news/affimed_shares_plunge_on_trial_death_1255143

Studie zu Bluttests in der Nachsorge

Im Rahmen der Nachsorge bei Lymphomen ist die Blutbildkontrolle ein wesentlicher Bestandteil der Untersuchungen. In einer Studie mit 346 Patienten mit aggressiven Lymphomen (diffuses großzelliges B-Zell-, Hodgkin-, T-Zell- oder Burkitt-Lymphom) wurde jetzt der Nutzen einer Blutbildkontrolle im Rahmen der Nachsorge geprüft. Die Studie lief über median 30 Monate im Rahmen der Nachsorge der Patienten.

Die Ergebnisse der Studie: Bei 56 Patienten (16 %) wurde nach median 14 Monaten ein Rezidiv festgestellt, das Rezidiv wurde aber nur bei 3 Patienten (5%) anhand eines routinemäßigen Bluttests festgestellt. bei 18% wurde das Rezidiv bei einer diagnostischen Bildgebung entdeckt, 77 % hatten sich über Symptome bemerkbar gemacht.

Quelle: https://link.springer.com/article/10.1007%2Fs15015-018-4232-3

CAR-T-Zell und die Langzeitbeobachtungen

Jahreskongress der deutschsprachigen Gesellschaften für Hämatologie und Onkologie in Wien gab die Italienerin Chiara Bonini (Forschungsinstitut San Raffaele in Mailand) einen Bericht zu CAR-T-Zell. Die CAR-T-Zelltherapie stehe erst am Anfang der Forschung und es fehlen Langzeitbeobachtungsergebnisse. So macht sich nach ersten Beobachtung auch etwas Ernüchterung um den Hype breit. Bei der Chronisch Lymphatischen Leukämie erreicht man mit CAR-T ein komplettes Ansprechen bei 30 bis 40 Prozent der Patienten, bei Non-Hodgkin-Lymphomen bei 50 bis 70 Prozent und bei Akuter Lymphatischer Leukämie bei 80 bis 90 Prozent. Nach der Expertise von Bonini wird die Hälfte der Patienten mit der Zeit einen Rückfall erleiden, diesen Ergebnissen stehen die hohen Behandlungskosten der CAR-T-Zelltherapie gegenüber.

Quelle: https://www.nachrichten.at/nachrichten/gesundheit/Zelltherapie-bei-Krebs-erst-am-Anfang;art114,3020787

Vivy – elektronische Patientenakte

Vivy ist meine mobile App und soll zukünftige eine mobile elektronische Patientenakte werden. 15 Krankenkassen, darunter 2 private, mit zusammen mehr als 13 Millionen Versicherten stellen ihren Kunden die App ab sofort kostenlos zur Verfügung. Unter den Kranken die man zum Start gewinnen konnte, sind die DAK-Gesundheit, IKK Nord, mehrere Betriebskrankenkassen sowie die Versicherer Allianz und Barmenia.

In wie weit die Ärzte und Kliniken den Support für Vivy unterstützen ist noch offen.

Zur Kommunikation nutzt Vivy die Schittstelle KV Connect Mobile, die ab 2019 in die Praxis-Verwaltungssysteme integriert sein soll. Die Nutzer sollen damit Informationen und Dokumente wie den Impfpass, Überweisungen, Befunde oder Notfalldaten speichern und beispielsweise mit Ärzten teilen können. Ebenso soll die App an Impftermine und Vorsorgeuntersuchungen erinnern.

Die Datenhoheit liegt laut Betreiber allein bei den Nutzern, weder das Unternehmen Vivy noch die Kassen könnten auf die Daten zugreifen. Nur der Patient entscheidet, wer welche Dateien einsehen kann, allerdings ist da derzeit beschriebene Verfahren mit Link-Austausch und Pin noch sehr zeitaufwendig und es stellt sich die Frage, ob viele Ärzte sich dich Zeit nehmen werden.

Neben der mobilen App Vivy gibt es aktuell im Probebetrieb auch das digitalen Gesundheitsnetzwerk der AOK und die elektronische Gesundheitsakte TK-safe der Techniker Krankenkasse.

Einsatz von PET bei Lymphomen in der ambulanten Versorgung

In der ambulanten Versorgung und im Krankenhaus darf das PET/CT ab sofort als Leistung der gesetzlichen Krankenkassen in der Diagnostik bestimmter Lymphome eingesetzt werden. Bisher war dieses nur über eine Zusatzgenehmigung der Krankenkasse möglich.

Das PET kann bei Patienten mit fortgeschrittenem Hodgkin-Lymphom zu einem Interims-Staging angewendet werden, die zwei Zyklen leitliniengerechter Chemotherapie erhalten haben. Damit können diese Patienten analog der Studie HD18 behandelt werden.

Zudem darf die PET/CT bei Kindern und Jugendlichen mit malignem Lymphom angewendet werden, um bei der Erstdiagnose zu klären, ob bereits das Knochenmark befallen ist oder nicht.

Auch kann im weiteren Verlauf der Behandlung kann mit einem PET geprüft werden, ob noch eine Bestrahlung notwendig ist oder nicht.

Diesen Beschluss fasste der Gemeinsame Bundesauschuss (G-BA).

Link zur Pressemitteilung der G-BA: https://www.g-ba.de/institution/presse/pressemitteilungen/751/

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