In der ambulanten Versorgung und im Krankenhaus darf das PET/CT ab sofort als Leistung der gesetzlichen Krankenkassen in der Diagnostik bestimmter Lymphome eingesetzt werden. Bisher war dieses nur über eine Zusatzgenehmigung der Krankenkasse möglich.
Das PET kann bei Patienten mit fortgeschrittenem Hodgkin-Lymphom zu einem Interims-Staging angewendet werden, die zwei Zyklen leitliniengerechter Chemotherapie erhalten haben. Damit können diese Patienten analog der Studie HD18 behandelt werden.
Zudem darf die PET/CT bei Kindern und Jugendlichen mit malignem Lymphom angewendet werden, um bei der Erstdiagnose zu klären, ob bereits das Knochenmark befallen ist oder nicht.
Auch kann im weiteren Verlauf der Behandlung kann mit einem PET geprüft werden, ob noch eine Bestrahlung notwendig ist oder nicht.
Diesen Beschluss fasste der Gemeinsame Bundesauschuss (G-BA).
Link zur Pressemitteilung der G-BA: https://www.g-ba.de/institution/presse/pressemitteilungen/751/