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AHB / REHA

Generell haben Krebspatienten nach der Krebsbehandlung einen Anspruch, an einer REHA-Maßnahme teilzunehmen. Diese soll auf körperlicher aber auch umso mehr auf psychischer Ebene Unterstützung bei der Krankheitsbewältigung bieten und den Schritt somit ermöglichen, wieder in ein normales Leben zurückzukehren.

Eine Frage die jeder mit sich selber klären muss, der eine findet eine Anschlussheilbehandlung hilfreich und schätzt die Ruhe, der andere ist lieber bei seiner Familie und erholt sich ausgiebig auf einer Urlaubsreise. Bedenken Sie, die letzten Wochen und Monate waren Schwerstarbeit für den Körper und er wird brauchen, bis er zu seiner Ausgangs-Fitness zurückfindet, wenn überhaupt. Es kann auch eine Fatigue-Syndrom auftreten und sie können mehrer Monate brauchen, bis sie körperlich bei Kräften sind. Eine AHB / REHA kann dort gezielt unterstützen. Zu beachten ist, das man dort unter vielen anderen Krebspatienten betreut wird, meist höheren Alters und meist mit deutlich sichtbaren Spuren der Krebsbehandlung. Als Patienten von Morbus Hodgkin fühlt man sich dort meist schnell fehl am Platz, angesichts der körperlich Beschwerden der anderen Patienten. Eine Anschlußheilbehandlung ist aber auch kein Gefängnis, wenn Sie sich dort nicht wohl fühlen, können Sie nach Rücksprache mit den Ärzten die Therapie auch jederzeit abbrechen.

Eine Anschlussheilbehandlung (AHB) ist keine REHA und muss zwingend innerhalb der ersten 14 Tage nach Abschluss der Behandlung angetreten werden.

Es gelten folgende Zuzahlungsregeln: Bei einer AHB müssen maximal für 14 Tage je 10 Euro pro Tag zugezahlt werden, bei einer Reha für 42 Tage. Hat man eine AHB gemacht, hat man in einem Zweijahreszeitraum im Regelfall nochmal Anspruch auf eine Reha, bei einer Reha gleich am Anfang ohne AHB nicht mehr.

Gesetzlich versicherte Patienten erhalten während der Rehabilitationsmaßnahme ein Übergangsgeld vom Rentenkassenträger in Höhe 68% (ohne Kinder) oder 75% (mit Kinder) auf Basis des durchschnittlichen Nettoeinkommens der letzten 12 Monate.

Eingeleitet werden kann die AHB vom Sozialdienst des Krankenhauses. Weitere Informationen finden man unter: https://www.betanet.de/betanet/soziales_recht/Anschlussheilbehandlung-17.html

empfehlenswerte Kliniken:

  • Bad Oexen
  • Freiburg
  • Katharinenhöhe (Schwarzwald)
  • Masserberg (Thüringer Wald)
  • Sonneneck auf Föhr (Ostsee)
  • St. Peter Ording

folgende Kliniken sind bei Erfahrungsberichten eher schlechter weg gekommen:

  • Bad Nauheim
  • Klinik Wehrawald in Todtmoos