SCHWERBEHINDERUNG / BEMESSUNG DES GRAD DER BEHINDERUNG (GdB)
Mit einer Erkrankung haben Sie Anspruch auf einen Schwerbehindertenausweis. Dies geschieht über eine Antragstellung, was meist in Zusammenarbeit mit dem sozialen Dienst einer Klinik erledigt werden kann. Bei einer Lymphom-Erkrankung wird diese aber nur befristet ausgestellt und ohne die Zusätze B, G, RF. Diese können aber im Einzelfall je nach weiteren Einschränkungen per Widerspruch erwirkt werden.
Bei einem anerkannten Grad der Behinderung (GdB) von 60 hat man einen Kündigungsschutz bei seinem Arbeitgeber. Ebenso bekommt man 5 Tage mehr Urlaub und erhält einen erhöhten Steuerfreibetrag.
Die nachstehend genannten GdB/MdE-Sätze sind Anhaltswerte. Es ist unerlässlich bei der Antragstellung weitere Einschränkung dem Versorgungsamt mitzuteilen, so daß alle leistungsmindernden Störungen auf körperlichem, geistigem und seelischem Gebiet Berücksichtigung finden. Unter Umständen führt dies zu einer Erhöhung des GdB.
ANHALTSWERTE FÜR DIE BESSERUNG DES GRADES DER BEHINDERUNG (GdB)
HODGKIN LYMPHOM | |
im Stadium I-IIIA nach Ann Arbor | |
bei lang dauernder (mehr als sechs Monate andauernder) Therapie, bis zum Ende der Intensiv-Therapie je nach Auswirkung auf den Allgemeinzustand |
60 GdB |
nach Vollremission für die Dauer von drei Jahren (Heilungsbewährung) | 50 GdB |
nach der Heilungsbewährung, richtet sich der GdB an verbliebende Organschäden und Spätfolgen | |
im Stadium IIIV – IV nach Ann Arbor | |
bis zum Ende der Intensiv-Therapie je nach Auswirkung auf den Allgemeinzustand | 60 – 100 GdB |
nach Vollremission für die Dauer von drei Jahren (Heilungsbewährung) | 60 GdB |
nach der Heilungsbewährung, richtet sich der GdB an verbliebende Organschäden und Spätfolgen | |
NON HODGKIN LYMPHOME | |
Chronisch lymphatische Leukämie (CLL) | |
mit geringen Auswirkungen (keine wesentlichen Beschwerden, keine Allgemein symptome, keine Behandlungsbedürftigkeit, keine wesentliche Progredienz) |
30 – 40 GdB |
mit mäßigen Auswirkungen (Behandlungsbedürftigkeit) | 50 – 70 GdB |
mit starken Auswirkungen, starke Progredienz (z. B. schwere Anämie, ausgeprägte Thrombozytopenie, rezidivierende Infektionen, starke Milzvergrößerung) |
80 – 100 GdB |
niedrigmaligne (indolente) Non-Hodgkin-Lymphome | |
Wait-and-Watch ohne Behandlung | 30 GdB |
nach Vollremission für die Dauer von drei Jahren (Heilungsbewährung) | 50 GdB |
nach der Heilungsbewährung, richtet sich der GdB an verbliebende Organschäden und Spätfolgen | |
hochmaligne Non-Hodgkin-Lymphome | |
Wait-and-Watch ohne Behandlung | 30 GdB |
bis zum Ende der Intensiv-Therapie | 100 GdB |
nach Vollremission für die Dauer von drei Jahren (Heilungsbewährung) | 80 GdB |
nach der Heilungsbewährung, richtet sich der GdB an verbliebende Organschäden und Spätfolgen | |
autologe Knochenmarktransplantation | |
autologer Knochenmark- oder Blutstammzelltransplantation ist der GdB/MdEGrad entsprechend der Grundkrankheit zu beurteilen. |
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allogene Knochenmarktransplantation | |
für die Dauer von drei Jahren (Heilungsbewährung) | 100 GdB |
nach der Heilungsbewährung, richtet sich der GdB an verbliebende Organschäden und Spätfolgen | min. 30 GdB |
Die meisten Patienten in Folge der Chemotherapie und Bestrahlung oder einer durchgeführten Transplantation bleibende Organ-, Muskel- oder Nerven-Schäden erlitten. Diese sollte man sich von seinem behandelnden Arzt/Onkolgen bestätigen lassen und entsprechend beim Versorgungsamt einreichen (spätestens vor Ablauf der Befristung).
Anträge müssen beim Versorgungsamt des Bundeslandes gestellt werden. Einige Versorgungsämter stellen diese auch online bereit.
Bayern: https://www.zbfs.bayern.de/menschen-behinderung/ausweis/antrag/
Berlin: https://www.berlin.de/lageso/behinderung/schwerbehinderung-versorgungsamt/antragstellung/
Brandenburg: https://secure.service.brandenburg.de/intelliform/forms/lasv/cottbus/schwbr_erst/index
Hamburg: https://www.hamburg.de/antrag-merkblaetter/2681546/erstantrag-schwerbehinderte/
Niedersachsen: https://www.soziales.niedersachsen.de/portal/live.php?navigation_id=27&article_id=109&_psmand=2
Nordrhein-Westfalen: https://www.elsa.nrw.de/elsa/cgi-bin/elsa.php