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AUSSTEUERUNG NACH KRANKENGELD / Nahtlosigkeitsregelung nach §145

Überschreitet die Dauer der Krankheit 18 Monate, stellt die Krankenkasse die Zahlung von Krankengeld ein. Man muss sich dann bei der Agentur für Arbeit melden und die Nahtlosigkeitsregelung nach §145 beantragen, dazu muss aber von Seiten des Arztes bestätigt werden, das die Krankheit noch mehrere Monate andauert.

Parallel wird man dann eine Erwerbsminderungsrente beantragen müssen, die dann von der zuständigen Rentenstelle entschieden wird.

Man bekommt dann ALG1 in voller Höhe bis die Rentenversicherung über Rente entschieden hat, diese wird dann befristet für maximal 2 Jahre gezahlt.