Neuerung in Bezug auf Krankengeld

Seit dem 01. Januar 2016 gibt es keine Auszahlungsscheine beim Bezug von Krankengeld mehr. Der bisherige Auszahlungsschein wurde jetzt in das Krankenscheinformular integriert und der zuständige Arzt muss weiter fortlaufend krankschreiben und in einem separaten Feld im unteren Bereich die Zahlung von Krankengeld angekreuzten. Dieser Schein muss dann bei der Krankenkasse eingereicht werden und anhand dessen erfolgt dann die Zahlung des Krankengeldes.