Jüngere Menschen mit zuvor unbehandeltem Mantelzell-Lymphom könnten nach einer ibrutinibhaltigen Erstlinientherapie von einer Rituximab-Erhaltung profitieren. Darauf weist eine Sekundäranalyse der TRIANGLE-Studie hin, über die die Medical Tribune berichtet. Demnach war die Erhaltungstherapie mit einem längeren progressionsfreien Überleben verbunden.
Neue Auswertung der TRIANGLE-Studie
Analysiert wurden Patientinnen und Patienten, die in der TRIANGLE-Studie eine ibrutinibhaltige Therapie ohne autologe Stammzelltransplantation oder eine Kombination aus Ibrutinib und autologer Stammzelltransplantation erhalten hatten und auf die Behandlung angesprochen hatten. Die Rituximab-Erhaltung wurde entsprechend nationaler Leitlinien und der Praxis der jeweiligen Zentren durchgeführt, meist über zwei bis drei Jahre mit einer Gabe alle zwei Monate.
Nach Angaben der berichteten Auswertung erhielten 61 % der Responderinnen und Responder im Ibrutinib-Arm ohne Stammzelltransplantation sowie 64 % im Arm mit Stammzelltransplantation eine Rituximab-Erhaltung. Dabei zeigten sich Vorteile beim progressionsfreien Überleben: Die Vier-Jahres-Raten lagen bei 85 % gegenüber 73 % im Ibrutinib-Arm ohne Transplantation und bei 90 % gegenüber 75 % im Arm mit Transplantation. Beim Gesamtüberleben zeigte sich ebenfalls ein Vorteil, dieser erreichte jedoch keine statistische Signifikanz.
Nutzen mit zusätzlichen Risiken
Dem möglichen Nutzen standen mehr Nebenwirkungen gegenüber. Insbesondere höhergradige Infektionen traten unter der zusätzlichen Rituximab-Erhaltung häufiger auf. Laut Bericht waren im Ibrutinib-Arm 34 % unter Erhaltung gegenüber 11 % ohne Erhaltung von Infektionen der Grade 3 bis 5 betroffen; im Arm mit Stammzelltransplantation lagen die Werte bei 41 % gegenüber 18 %. Todesfälle infolge von Toxizitäten wurden ebenfalls beschrieben, vor allem im Zusammenhang mit Infektionen, darunter COVID-19, sowie mit Sekundärmalignomen.
Quellen:
Medical Tribune: MCL: Rituximab-Erhaltung nach Ibrutinib einsetzen
Ladetto M et al. J Clin Oncol 2026;44(27):2582-2589

