In Österreich wurde im November das Gesetz zur Entkriminalisierung geringer Mengen Cannabis im Parlament verabschiedet und wird am 1.1.2016 in Kraft treten. Das neue Gesetz stellt den Besitz von Gras oder Haschisch für den Eigenbedarf nicht mehr unter Strafe. Nach dem Gesetz definiert sich eine geringe Menge zum Eigenbedarf in Österreich über den THC-Gehalt von über 20 Gramm Reinsubstanz.
Sollte ein Verstoß vorliegen, muss die österreichische Polizei den Vorfall in Zukunft auch der Gesundheitsbehörde melden. Diese prüft den Fall und kann Therapiemaßnahmen anordnen. Wenn sich die Person den Maßnahmen verweigert, übergibt die Behörde den Fall der Staatsanwaltschaft.
1 Kommentar
Hy ich bin an einer seltenen Krankheit erkrankt und wenn ich kiff geht es mir viel besser da ich ab und zu nicht daran denken muss also ich wäre stark für die entgültige freigabe über Apotheke oder Arzt denn ehrlich gesagt steh ich nicht gerne mit dem Gesetz in Konflikt
Das Problem ist wie überall die die es übertreiben
Also bitte wägt ab ob es nötig ist sich zu besaufen bekiffen oder sonstiges