Seit dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom Mai 2005 gab es laut Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) 698 Anträge auf eine Ausnahmegenehmigung, um Cannabis als Schmerzmittel in einer medizinisch betreuten Selbsttherapie einsetzen zu können. 424 Anträge seien akzeptiert worden. 42 der Patienten seien aber inzwischen verstorben, teilte das Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) mit.
Die meisten genehmigten Fälle gibt es Nordrhein-Westfalen (93).