Das Bundeskabinett wird voraussichtlich diese Woche einen Gesetzentwurf zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher und anderer Vorschriften beschließen. Das Gesetz soll vorsehen, das schwerkranke Patienten, die keine Therapiealternative haben, getrocknete Cannabisblüten und -extrakte auf ärztliche Verschreibung aus der Apotheke beziehen können.
Die Kosten für Cannabis als Medizin soll künftig die jeweilige Krankenkasse übernehmen. Dem Gesetzentwurf zufolge soll das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) künftig als sogenannte Cannabisagentur fungieren.
Vielen Krebs-Erkrankten ist das aber nicht genug, weil man vor Cannabis weiter Chemotherapie und Bestrahlung über sich ergehen lassen muss.