Änderungen der Untersuchungs- und Behandlungsmethoden bei allogenen Stammzelltransplantation

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat in seiner Sitzung am 16. Januar 2020 beschlossen, die Richtlinie zu Untersuchungs- und Behandlungsmethoden bei allogenen Stammzelltransplantation bei aggressiven B-​Zell-Non-Hodgkin-Lymphomen (Richtlinie Methoden Krankenhausbehandlung) zu ändern.

Geändert wurde § 4 Absatz 2 wird nach Nummer 3 die folgende Nummer 4 angefügt:

„Allogene Stammzelltransplantation bei erwachsenen Patientinnen und Patienten mit aggressiven B-Non-Hodgkin-Lymphomen, die noch nicht mit autologer Stammzelltransplantation behandelt wurden. Ausgenommen von diesem Ausschluss bleibt die Versorgung von erwachsenen Patientinnen und Patienten ab der zweiten Therapielinie,

a) die ein sehr hohes Rezidivrisiko aufweisen und nach Salvagetherapie ein Ansprechen mindestens im Sinne einer stabilen Erkrankung erreichen

oder

b) bei denen eine ausreichende Stammzellgewinnung zur autologen Stammzelltransplantation nicht möglich war und die nach Salvagetherapie ein Ansprechen mindestens im Sinne einer stabilen Erkrankung erreichen.“

In Anlage I wird nach Nummer 4.3 die folgende Nummer 4.4 eingefügt:

„4.4 Allogene Stammzelltransplantation bei erwachsenen Patientinnen und Patienten mit aggressiven B-Non-Hodgkin-Lymphomen, die nach autologer Stammzelltransplantation rezidivieren und nach Salvage-Therapie ein Ansprechen mindestens im Sinne einer stabilen Erkrankung erreichen.“

Beschlusstext (PDF 52.48 kB)
Tragende Gründe zum Beschluss
Zusammenfassende Dokumentation
Anlage zur Zusammenfassenden Dokumentation