Der § 3 Betäubungsmittelgesetz (BtMG) regelt den Umgang und die Erlaubnisse von Betäubungsmitteln bzw. natürlichen Schmerzmitteln bspw. Cannabis.
Dort können genehmigte Händler eingesehen werden, bzw. auch eigene Anträge bzw. Erlaubnisse gestellt werden.
Die Erlaubnis ist gebührenpflichtig. Die Gebühren richten sich nach der Betäubungsmittel-Kostenverordnung (BtMKostV).
§ 3 Betäubungsmittelgesetz (BtMG)
Re: § 3 Betäubungsmittelgesetz (BtMG)
Mein Arzt hat mit einem Betäubungsmittelrezept Cannabis verordnet, das ging ganz einfach. Der Antrag auf Kostenübernahme durch die Krankenkasse wurde abgelehnt.
Auf Nachfrage, ob ich das denn auch selbst bezahlen könnte, kam ein selbstverständlich, das kann Jeder!
Und es gab keine Genehmigung und keine Kosten zusätzlich!
Allerdings kosten 10ml, in Sesamöl gelöstes Cannabis ( Dronabiol) 230€.....
Selbst anbauen ist deutlich kostengünstiger und mit Verdampfer inhaliert man nur den Rauch. Ich benötige das dringend zur Muskelentspannung. Es hilft und ist außerdem bei mir stimmungsaufhellend!
Herzlichst
Angela
Auf Nachfrage, ob ich das denn auch selbst bezahlen könnte, kam ein selbstverständlich, das kann Jeder!
Und es gab keine Genehmigung und keine Kosten zusätzlich!
Allerdings kosten 10ml, in Sesamöl gelöstes Cannabis ( Dronabiol) 230€.....
Selbst anbauen ist deutlich kostengünstiger und mit Verdampfer inhaliert man nur den Rauch. Ich benötige das dringend zur Muskelentspannung. Es hilft und ist außerdem bei mir stimmungsaufhellend!
Herzlichst
Angela
Re: § 3 Betäubungsmittelgesetz (BtMG)
Dronabinol ist ein reines THC-Produkt und wird meist für Schmerzpatienten eingesetzt. Für eine aktive Tumorbekämpfung ist es meiner Meinung nach zu niedrig dosiert und es fehlen auch wichtige Cannabinoide (CBD-Anteile), die eigentlich wesentlich wichtiger sind, als die psychotropen THC-Anteile.
Und wenn man die Preise dafür bedenkt, liegt bei monatlichen Kosten von 400,00 bis 500,00 Euro.
Und wenn man die Preise dafür bedenkt, liegt bei monatlichen Kosten von 400,00 bis 500,00 Euro.
Re: § 3 Betäubungsmittelgesetz (BtMG)
War auch nicht zur Tumorbekämpfung gedacht, da ging es eher um Muskelrelaxans.
Und die Kosten sind einfach zu hoch, Alernative Rauchen ist aber auch indisskutabel und beim Erhitzen mit heißem Wasser und als Tee trinken ist die Dosierung die Frage, da hat es mir schon mal die Beine weg gehauen.... beim Rauchen kann man sofort Aufhören , wenn es brenzlig wird....
Wird Zeit, dass mal ein richtiges Medikament auf den Markt kommt, von der kasse übernommen!
herzlichst Angela
Und die Kosten sind einfach zu hoch, Alernative Rauchen ist aber auch indisskutabel und beim Erhitzen mit heißem Wasser und als Tee trinken ist die Dosierung die Frage, da hat es mir schon mal die Beine weg gehauen.... beim Rauchen kann man sofort Aufhören , wenn es brenzlig wird....
Wird Zeit, dass mal ein richtiges Medikament auf den Markt kommt, von der kasse übernommen!
herzlichst Angela
Re: § 3 Betäubungsmittelgesetz (BtMG)
Die Politik muss nur das BTMG ändern...