Übergangsgeld

AHB und Reha - ja oder nein ? Vorteile, Nachteile und welche Kliniken sind empfehlenswert?
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maikom
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Registriert: Sa 28. Dez 2013, 09:01

Übergangsgeld

Beitrag von maikom »

Sind ein Angestellter bzw. Arbeitnehmer haben sie Anspruch auf 6 Wochen Fortzahlung des Entgeltes. Ist dieser Anspruch noch nicht verbraucht, gilt dieser auch während einer AHB oder REHA-Maßnahme weiter. Ansonsten können sie für den Zeitraum der Maßnahme beim Rentenversicherungsträger Übergangsgeld für die Dauer der Leistungen zur medizinischen Rehabilitation beantragen.

Dazu müssen Sie aber vor dem Beginn der Rehabilitation oder einer vorangegangenen Arbeitsunfähigkeit Arbeitseinkünfte erzielt und auch Rentenversicherungsbeiträge gezahlt haben. Empfängern von Arbeitslosengeld II werden regelmäßig die Leistungen vom Träger der Grundsicherung weitergezahlt.

Das Übergangsgeld beträgt für Versicherte ohne Kinder 68% des letzten Nettoarbeitsentgelts, mit einem Kind mit Kindergeldanspruch 75%. Arbeitslose erhalten Übergangsgeld in Höhe des zuvor gezahlten Arbeitslosengeldes.

Für Selbständige wird das Übergangsgeld mit 80% des Einkommens ermittelt, der vor Beginn der Leistungen für das letzte Kalenderjahr gezahlten Beiträgen zugrunde liegt.

Erhalten Sie während des Bezuges von Übergangsgeld Arbeitsentgelt oder erzielen Sie Arbeitseinkommen, so werden diese Einkünfte auf das Übergangsgeld angerechnet.
 
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